Allgemeine Geschäftsbedingungen

DATUM: 1. Oktober 2023
Sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart, gelten für den Warenverkauf (im Folgenden „Ware“) zwischen der Solarity s.r.o. mit Sitz in Praha 6 – Dejvice, Vostrovská 787/45, PLZ: 160 00, Ident.-Nr.: 241 62 167, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abteilung C, Einlageblatt 184409 (im Folgenden „Solarity“ genannt) und dem Käufer (im Folgenden „Käufer“ genannt) folgende Bedingungen:

1. Vertragsabschluss

1.1. Die einzelnen spezifizierten Warenlieferungen erfolgen gemäß den von Solarity bestätigten Bestellungen des Käufers; die von den Parteien in den Bestellungen zu spezifizierenden Bedingungen umfassen unter anderem (i) die Art und Anzahl der gewünschten Waren, (ii) den Preis für die Waren, (iii) den Preis für die Lieferung der Waren, (iv) den Lieferort und (v) die Art und den Preis der Finanzierung. Die Bestellung erfolgt schriftlich per Post oder elektronisch über ein Online-Tool oder per E-Mail.
1.2. Auf der Grundlage der Bestellung stellt Solarity eine Vorschussrechnung (VR) oder Vorauszahlungsrechnungen aus, die dem Käufer zugestellt werden.
1.3. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt an dem Tag zustande, an dem der Käufer die Rechnung akzeptiert und den Erhalt durch Unterzeichnung und (i) Übersendung einer unterzeichneten Version oder (ii) Bestätigung per E-Mail oder (iii) über ein Online-Tool an Solarity bestätigt, oder in dem Moment, in dem der Käufer den in Rechnung gestellten Betrag auf das Konto von Solarity zahlt.
1.4. Von diesem Zeitpunkt an hat der Käufer den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Bedingungen zu zahlen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Käufer an Solarity eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen.
1.5. Bestätigt der Käufer den Erhalt der Bestellung und/oder der Vorschussrechnungen nicht innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist nach Erhalt der Bestellung, ist Solarity berechtigt, die Bestellung und die Reservierung der Waren zu stornieren.
1.6. Solarity ist berechtigt, eine Bestellung aus betrieblichen Gründen abzulehnen, woraufhin der Kaufvertrag erlischt. In diesem Fall erstattet Solarity dem Käufer den Kaufpreis innerhalb von fünf Tagen nach Beendigung des Kaufvertrags.

2. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

2.1. Der Preis für jede Warenlieferung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Angebot von Solarity. Die aktuelle Preisliste von Solarity, einschließlich der Finanzierungspreisliste, ist entweder auf der Webseite https://shop.solarity.cz/cs abrufbar oder wird dem Käufer auf Anfrage zugesandt. Solarity ist berechtigt, die Kosten für den Transport und die Versicherung der Waren, die Zollerklärung, die Kosten für etwaige Finanzdienstleistungen oder sonstige Gebühren und Steuern, die sich aus der Art der Lieferung ergeben, wie in der Vorschussrechnung angegeben, weiter zu verrechnen.
2.2. Der Kaufpreis für die Lieferung der Waren ist wie in der Vorschussrechnung vereinbart zu zahlen. Der Kaufpreis ist im Voraus, d. h. vor der Lieferung der Waren, auf das Bankkonto von Solarity zu den von Solarity in der Vorschussrechnung genannten Bedingungen zu zahlen. Alle mit der Transaktion verbundenen Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
2.3. Erhöhen sich nach Abschluss des Kaufvertrags der Kaufpreis der Waren (wie vom Hersteller festgelegt), die Versandkosten oder sonstige Kosten des Verkäufers, so ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Waren einseitig im Umfang dieser Kostenerhöhung zu erhöhen, sofern eine solche Maßnahme ordnungsgemäß begründet und dem Käufer gegenüber belegt wird. Der Käufer hat das Recht, eine solche Erhöhung innerhalb von drei Arbeitstagen abzulehnen. Tut er dies nicht, wird der erhöhte Kaufpreis verbindlich. Lehnt der Käufer die Erhöhung des Kaufpreises ab, hat Solarity das Recht, entweder die Ware zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu liefern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2.4. Mit Zustimmung von Solarity, die Solarity nicht unbillig verweigern darf, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis mittels eines Akkreditivs oder anderer Mittel (Treuhandkonto, Barabholung usw.) zu zahlen, die den Anspruch von Solarity auf Zahlung des Kaufpreises bei Lieferung der Waren sichern. Die entsprechenden Bedingungen werden in einem gesonderten Kaufvertrag zwischen den Parteien schriftlich festgehalten, in dem die genauen Bedingungen für die Zahlung des Kaufpreises durch die gewählte Zahlungsart festgelegt werden. Alle mit der Transaktion verbundenen Gebühren werden dem Käufer in Rechnung gestellt und von diesem getragen.
2.5. Rechnungen/Steuerdokumente werden dem Käufer in elektronischer Form an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens oder an eine andere, Solarity vom Käufer zu diesem Zweck schriftlich mitgeteilte Adresse zugestellt.
2.6. Beim Zahlungsverzug eines Teils des Kaufpreises hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des fälligen Betrags für jeden Kalendertag des Verzugs zu zahlen. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
2.7. Im Falle des Zahlungsverzugs eines Teils des Kaufpreises ist Solarity berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Tritt Solarity wegen Zahlungsverzugs mit einem Teil des Kaufpreises vom Kaufvertrag zurück, so hat der Käufer Solarity eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Gesamtkaufpreises gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag zu zahlen. Das Recht von Solarity auf Schadensersatz und die eventuelle Vertragsstrafe gemäß dem Kaufvertrag bleibt hiervon unberührt.
2.8. Im Falle eines Zahlungsverzugs eines Teils des Kaufpreises (einschließlich der Anzahlung) oder bei der Abnahme der Waren können Solarity zusätzliche Kosten entstehen (z. B. zusätzliche Lager- oder Versandgebühren). Der Käufer ist verpflichtet, Solarity solche zusätzlichen Kosten auf Verlangen zu zahlen. Ist der Käufer nicht in der Lage, die Ware innerhalb der angegebenen Frist abzuholen, ist Solarity berechtigt, die Ware zu verkaufen und 10 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich eines Betrags einzubehalten, der allen Aufwendungen und Kosten entspricht, die Solarity im Zusammenhang mit einer solchen Transaktion entstanden sind.
2.9. Der Käufer kann die Waren von Solarity auf Kredit kaufen, d. h. der Käufer zahlt den Kaufpreis oder einen Teil davon für die Waren erst bei Lieferung der Waren, vorausgesetzt, der Käufer hat alle von Solarity für diese Zahlungsart in einem gesonderten Dokument festgelegten Bedingungen erfüllt. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises per Kredit abzulehnen. Der Käufer hat stets das Recht, die Zahlung des Kaufpreises per Kredit abzulehnen.

3. Warenlieferung

3.1. Solarity liefert die Waren gemäß den Bestimmungen der INCOTERMS 2010:

        • an eines der Lager von Solarity,
        • oder an einen anderen Ort nach der Anforderung des Käufers.

Die Einzelheiten der Lieferung werden von den Parteien festgelegt und in den AGB bestätigt.

3.2. Die Waren werden dem Käufer zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt geliefert, vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt rechtzeitig. Sofern nicht ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wurde, werden die Waren ohne unangemessene Verzögerung geliefert. Sollte Solarity die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten können, wird Solarity den Käufer unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung benachrichtigen. Solarity ist dem Käufer gegenüber nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Verzögerung durch das Transportunternehmen oder den Hersteller oder durch eine zufällige Zollkontrolle oder ein anderes Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Solarity wird sich nach besten Kräften bemühen, die Lieferung gemäß den regulären Lieferplänen auszuliefern; solche Pläne sind jedoch nicht verbindlich und kein Bestandteil des Vertrags.
3.3. Der Käufer ist verpflichtet, Solarity oder dem von Solarity benannten Spediteur die Lieferung der Waren bei Erhalt zu bestätigen. Auf Verlangen von Solarity hat diese Bestätigung schriftlich zu erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, den Erhalt der Waren am Lieferort und am angegebenen Lieferdatum auf dem für jede Warenlieferung ausgestellten Lieferschein zu bestätigen und diesen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich oder per E-Mail an Solarity zu senden. Kommt der Käufer dieser Bedingung nicht nach, ist Solarity berechtigt, die Umsatzsteuer zusammen mit dem Kaufpreis nach geltendem Recht zu berechnen. Reklamiert der Käufer nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem vereinbarten Liefertermin schriftlich bei Solarity, dass die Waren nicht geliefert wurden, so gelten die Waren als geliefert und vom Käufer angenommen.
3.4. Das Eigentum an den Waren verbleibt bei Solarity und geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die Waren und deren Eingang bei Solarity auf den Käufer über. Sollte der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten, ist Solarity berechtigt, die Waren in Besitz zu nehmen und sie zurückzubehalten.

4. Prüfung der Waren und Mängelhaftung

4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und erklärt sich damit einverstanden, dies unverzüglich nach Lieferung zu tun. Der Käufer ist verpflichtet, Solarity etwaige Mängel an den Waren innerhalb von 5 Kalendertagen zu melden, nachdem

  • der Käufer die Mängel entdeckt hat oder der Mangel zum ersten Mal sichtbar wurde,
  • der Käufer die Mängel bei Anwendung angemessener Sorgfalt im Rahmen der Prüfung, zu der er bei Lieferung der Waren gemäß dieser Klausel dieser Geschäftsbedingungen verpflichtet war, hätte entdecken können,
  • die Mängel bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätten entdeckt werden können, jedoch nicht später als 12 Monate nach dem Datum der Lieferung der Waren oder bis zum Ende der Garantiezeit, falls eine solche gewährt wurde.

Zeigt der Käufer Solarity einen Mangel nicht rechtzeitig an, so erlöschen die Rechte des Käufers gegen Solarity wegen Mängeln an den Waren. Stellt sich heraus, dass die Ware beim Empfang der Ware durch den Spediteur mangelhaft ist, muss der Käufer einen Bericht über die Transportschäden an der Ware erstellen und Solarity diesen Bericht vorlegen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, den Hersteller der Ware unverzüglich über das Auftreten von Mängeln und die Ausübung von Rechten aus der Mängelhaftung an der Ware zu unterrichten; zusammenhängende Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

4.2. Erfolgt der Mängelhaftungsanspruch in Form einer Minderung des Kaufpreises, so ist die Haftung von Solarity auf den Kaufpreis der Ware beschränkt. Mit Abschluss des Kaufvertrags mit Solarity verzichtet der Käufer ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Solarity im Zusammenhang mit der Nutzung der Ware oder auf die Haftung für Mängel an der Ware, und zwar in dem den Kaufpreis der Ware übersteigenden Umfang. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden.
4.3. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus einer Verletzung des Kaufvertrags ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn- oder Umsatzverluste, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Produktionsausfälle oder Reputationsverluste, unabhängig von der Art des Anspruchs, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

5. Warenrückgabe

5.1. Der Kunde hat kein Recht auf Rückgabe der gekauften Ware, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor oder es wurde mit dem Kunden im Rahmen des geschlossenen Vertrags etwas anderes vereinbart.

5.2. Der Kundensupport von Solarity kann (ist jedoch nicht verpflichtet) der Rückgabe von bei Solarity gekaufter Ware zustimmen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) der Kunde hat keine offenen Forderungen gegenüber Solarity;
b) der Kunde verlangt die Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag, an dem die Ware an ihn geliefert wurde;
c) der Kaufpreis der zurückzusendenden Ware beträgt nicht mehr als EUR 5.000,- zzgl. MwSt.;
d) die zurückgegebene Ware ist unbeschädigt, unverpackt und unbeschmutzt; sie wird in demselben Zustand zurückgegeben, in dem sie geliefert wurde;
e) der Käufer hat im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr Waren im Wert von mindestens EUR 50.000,- zzgl. MwSt. bei Solarity bestellt, bzw. eine solche Bestellung ist zu vermuten;

5.3. Stimmt Solarity der Rückgabe der gekauften Ware zu, hat der Käufer bei Rückgabe der Ware Anspruch auf Rückerstattung von 90 % des ursprünglichen Kaufpreises, wobei 10 % auf die Bearbeitungsgebühr entfallen. Wenn der Kunde das Recht hat, Waren der Kategorie SILVER / GOLD / PLATINUM zu erwerben, wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Kosten für die Rücksendung der Ware an Solarity und alle anderen zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Solarity hat das Recht, die zurückgesendete Ware vor dem Empfang zu prüfen, um den Zustand der Ware zu kontrollieren. Ist der Zustand der Ware unzureichend, kann Solarity die Annahme der Ware verweigern.

6. Beendigung des Kaufvertrags

6.1. Verstößt der Käufer wesentlich oder wiederholt gegen den nach diesen Bedingungen vereinbarten Kaufvertrag oder liegen betriebliche oder organisatorische Gründe auf Seiten von Solarity vor, kann Solarity den Kaufvertrag durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail kündigen; die Kündigung wird mit dem Tag ihrer Zustellung an den Käufer wirksam. Ein wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag ist insbesondere der Verzug des Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises. Aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen kann Solarity auch jeden der unter diesem Vertrag geschlossenen Kaufverträge durch Kündigung beenden.

7. Vertraulichkeit

7.1. Die in diesem Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen gelten als vertraulich. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Informationen über die Bedingungen, den Gegenstand und die Erfüllung des Kaufvertrags oder sonstige Informationen über Geschäfte im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und der anderen Partei offenlegen oder auf andere Weise Dritten zugänglich machen oder für eigene Zwecke nutzen, die dem Zweck dieser Informationen zuwiderlaufen, es sei denn, es handelt sich um Informationen, die die Parteien aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offengelegt haben. Der Verzicht auf die Vertraulichkeit gemäß dem vorstehenden Satz gilt auch für Informationen, die offengelegt werden: • an Berater der Vertragsparteien, die einer ähnlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, und/oder • an Mitarbeiter der zuständigen Behörden und Gerichte, wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig vernünftigerweise verlangt wird, und/oder • wenn die Informationen von der betreffenden Vertragspartei bereits offengelegt wurden oder öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass eine der Vertragsparteien gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, und/oder • an Personen, die mit der betreffenden Partei verbunden sind, wenn eine solche Offenlegung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Partei im Rahmen des Kaufvertrags erforderlich ist. • von Solarity an eine Factoring-Gesellschaft oder an eine Gesellschaft, die die Forderungen von Solarity versichert, oder Informationen, die aus ähnlichen betrieblichen Gründen offengelegt werden.

8. Schriftverkehr

8.1. Alle Dokumente oder Mitteilungen zwischen den Parteien, die der Schriftform bedürfen, sind entweder per E-Mail oder per Einschreiben über den Postlizenzträger an die im Auftrag angegebenen Kontaktadressen oder an eine andere Adresse zu senden, die die betreffende Partei der anderen Partei zu diesem Zweck schriftlich mitgeteilt hat. Die Dokumente gelten an dem Tag als zugestellt, an dem sie dem Empfänger tatsächlich zugestellt werden, es sei denn, der erste Zustellungsversuch des Postzustellers ist erfolglos geblieben. In diesem Fall gilt das Dokument als an dem Tag zugestellt, an dem der Postzusteller zum ersten Mal erfolglos versucht hat, es zuzustellen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechtshandlungen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, in elektronischer Form (z. B. Rechnung, Brief im pdf-Format) an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder an eine andere Adresse, die die jeweilige Partei der anderen Partei zu diesem Zweck schriftlich mitteilt, getätigt und zugestellt werden können, wobei das Dokument als ordnungsgemäß zugestellt gilt.
8.2. Ändert eine Partei ihren Sitz oder ihre Anschriftadresse, so teilt sie der anderen Partei diese Änderung und die neue Anschriftadresse und/oder den neuen Sitz unverzüglich mit. Solange dies nicht geschehen ist, bleibt die Zustellung an die ursprüngliche Adresse gültig.
8.3. Warenbestellungen zwischen Solarity und dem Käufer sowie deren Bestätigungen können gemäß Ziffer 7.1 auch per E-Mail versandt werden.

9. Höhere Gewalt

9.1. Solarity ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag auszusetzen, soweit diese Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert oder erschwert wird. Höhere Gewalt umfasst unter anderem höhere Gewalt, Eingriffe staatlicher oder multinationaler Behörden, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Krieg oder nationaler Notstand, Ausfall von Geräten oder Maschinen, terroristische Handlungen, Aufruhr, zivile Unruhen, Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Brand, Explosionen, Überschwemmungen und Epidemien sowie alle anderen nicht spezifizierten, unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Ereignisse, die unter den Begriff „höhere Gewalt“ fallen.
9.2. Die Gesellschaft Solarity, die bestätigt, dass sie von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, teilt diese Tatsache innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eintritt eines solchen Ereignisses schriftlich mit, wobei sie das eingetretene Ereignis, das Datum, an dem das Ereignis die Erfüllung der Verpflichtungen von Solarity verhindert oder erschwert hat, sowie das Datum bzw. die Daten, an dem bzw. an denen Solarity nach bestem Ermessen in der Lage sein wird, die Erfüllung seiner Verpflichtungen wieder aufzunehmen, angibt. Beide Parteien unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses abzumildern.

10. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

10.1. Der unter diesen Bedingungen ausgehandelte Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik.
10.2. Alle Streitigkeiten, Widersprüche oder Ansprüche, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, einschließlich seiner Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung, werden von den tschechischen Gerichten entschieden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Käufer darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Solarity keine Ansprüche oder Forderungen aus dem Kaufvertrag an Dritte abtreten und/oder anderweitig übertragen. Die Bestimmungen dieses Absatzes lassen die Aufhebung des Kaufvertrags oder den Rücktritt von diesem Kaufvertrag durch eine der Parteien unberührt. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises einseitig aufzurechnen und hat den Kaufpreis ausnahmslos bei Fälligkeit zu zahlen.
11.2. Keine der Verpflichtungen des Käufers gegenüber Solarity wird durch die einseitige Aufrechnung einer Forderung des Käufers mit einer Forderung von Solarity erfüllt.
11.3. Der Kaufvertrag kann nur schriftlich durch aufeinander folgende nummerierte und von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnete Nachträge geändert werden.

11.4. Der Käufer hat Solarity unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn:

        • ein Konkurs- oder Vollstreckungsverfahren gegen den Käufer eingeleitet wurde,
        • sich der Käufer in einem Konkursverfahren befindet oder nicht in
        • der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen,
          der Käufer ein Liquidationsverfahren eingeleitet hat oder sein Unternehmen veräußert oder andere wesentliche Änderungen an seinem Unternehmen vornimmt.

Tritt eine der oben beschriebenen Situationen ein, so hat Solarity das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

11.5. Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments (d. h. dieser Geschäftsbedingungen) von einem Gericht für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Dokuments in vollem Umfang in Kraft und werden in keiner Weise beeinträchtigt, verkürzt oder ungültig. Die Parteien vereinbaren, eine solche ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine andere vertragliche Vereinbarung im Sinne dieses Dokuments zu ersetzen, die gültig, wirksam und durchsetzbar ist.
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